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BIM im klarTEXT: Fragen & Antworten zum Vortrag „Einsatz digitaler Planungsmethodiken (BIM) – Rechtlich betrachtet“


Gast

Empfohlene Beiträge

Hier finden Sie zusammengefasst die während des Vortrags eingegangenen und nun beantworteten Fragen:

 

Wenn der Auftraggeber kein BIM-Modell für seinen Betrieb nutzt, hat er nicht trotzdem Anspruch auf eine stetige transparente Einsicht in u.a. alle Koordinationsschritte, Festlegungen, Methoden und Abstimmungen in seinem Auftrag inkl. Zwischenstände? Um den Fortschritt der Planung mit Blick auf seine Projektrisiken bewerten und gemäß der gewählten Planungstechniken prüfen zu können?

Planerische Leistungen unterliegen im Allgemeinen dem Werkvertragsrecht. Danach schuldet der AN stets den Werkerfolg und Teilleistungen nur dann, wenn dies vereinbart wurde.

 

Wenn eine (BIM-)Baugenehmigung abgelehnt würde, aber genehmigungsfähig wäre, was passiert dann?

Gegen die behördliche Ablehnung eines genehmigungsfähigen Bauvorhabens ist der Rechtsweg eröffnet.

 

Nachtrag zu der Frage Baugenehmigung/digitaler Bauantrag: Als Planer schulde ich ja einen genehmigungsfähigen Entwurf. Z.T. ist eine Baugenehmigung von der Auslegung der Sach-Bearbeiter im Bauamt abhängig. Muss man dann bei Ablehnung einer genehmigungsfähigen Planung auch wie bisher den Weg gehen und klagen? Wie sehen Prüfroutinen auf der Seite der Genehmigungsbehörde aus oder sollen zukünftig aussehen? Muss genehmigt werden, wenn die Planung rechtlich genehmigungsfähig wäre?

s.o. Wenn der eingereichte Bauantrag genehmigungsfähig ist, besteht ein Anspruch auf positive Bescheidung.

 

Wie soll man als Anwender einer Software beurteilen, ob diese auch wirklich einwandfrei funktioniert, wenn es sich nicht um offensichtliche Fehler handelt?

Die Rechtsprechung verlangt eine anlassbezogene Überprüfung durch den Planer und geht im Einzelfall z.B. bei Fehlern in der statischen Berechnung soweit, dass ein alternatives Programm zum Vergleich heranzuziehen ist.

 

Können Sie den Begriff Anordnungsrecht in einem Zusammenhang erläutern?

Bei einer Anordnung handelt es sich um eine eindeutige, die vertragliche Leistungspflicht des AN ändernde oder erweiternde Erklärung des AG (z.B. Änderung des Bauentwurfs).

 

Welche Probleme treten häufig bei der Erstellung von der AIA auf?

Das größte Problem ist wohl die Unerfahrenheit der AG in der Erstellung von AIA. Dies führt in vielen Fällen zu unpräzisen Anforderungsbeschreibungen (Planung "in BIM"). In solchen Fällen sollte der AG fachliche Beratung bei der Erstellung von AIA in Anspruch nehmen.

 

Welche Probleme treten häufig bei der Erstellung des BAP auf?

Es handelt sich hierbei um ein dynamisches Instrument, welches im Laufe des Projekts stetig Veränderungen erfährt. Diese gilt es genauestens nachzuhalten und allen betroffenen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Checkliste erstellt doch aber der Bauherr und nicht der Architekt, richtig?

Der von mir im Vortrag gewählte Begriff einer "Checkliste" meint etwas anderes, nämlich eine Übersicht von sowohl für den AG als auch für den AN vertraglich regelungsbedürftigen Sachverhalten in einem BIM-Projekt. Es finden sich dort auch Punkte, auf die der AN Wert legen sollte und die mit dem AG zu verhandeln sind (etwa Schutzrechte; Vertraulichkeitsvereinbarungen; Vergütung). Die Erstellung der AIA als zeitlich erstem "vertraglichen Instrument" obliegt dem AG. Hierbei kann er sich natürlich profesioneller Hilfe bedienen.

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